Frühzeitig an Winterreifen denken

Jährlich wenn das Wetter umschwenkt und es kühler wird, sollte man frühzeitig anfangen, die Winterreifen zu montieren und die Sommerreifen abzuziehen.

Ein genaues Datum hierfür kann man nicht nennen. Man sollte den Zeitpunkt des Wechsels immer den Außentemperaturen anpassen. Geht die Temperaturanzeige gegen Null, sollte man schleunigst damit beginnen, die Winterreifen aus der Garage zu holen und diese aufzuziehen. Besser ist es, erst gar nicht so lange zu warten. Geht die Temperaturtendenz nachhaltig nach unten, sollte man frühzeitig mit dem Reifenwechsel auf Winterreifen beginnen, um von einer plötzlichen Temperaturabsenkung nicht überrascht zu werden.

Winterreifen erkennt man ganz einfach daran, dass diese mit ” M+S ” gekennzeichnet sind. ” M+S ” steht in diesem Fall für Matsch und Schnee. Manche Reifenhersteller haben zusätzlich Schneeflocken zur Erkennung der Winterreifen auf diese gedruckt.

Aber warum extra Winterreifen aufziehen? Kann ich nicht mit meinen Sommer- oder Allwetterreifen weiter fahren im Winter? Können schön, man sollte aber folgendes beachten:

Sommer- sowie Allwetterreifen sind nicht auf den Fahrbetrieb im Winter und den damit zusammenhängenden niedrigen Temperaturen ausgelegt. Zum einen hat man mit diesen Reifen bei Matsch, Schnee oder Eis auf der Fahrbahn weniger Grip, da die Reifen durch ihr Profil auf sommerliche Temperaturen ausgelegt sind. Das erhöht das Unfallrisiko mit Sommer- oder Allwetterreifen im Winter enorm. Ferner ist der Reifen auf höhere Temperaturen ausgelegt, wodurch sich dieser durch Fahren im Winterbetrieb schneller abnutzt.

Weiterhin wurde am 4. Dezember 2010 gesetzlich konkretisiert, dass das Fahren mit Winterreifen bei gewissen äußerlichen Bedingungen wie Schneematsch oder Eisglätte Pflicht ist. Verstöße werden mit einer Ordnungswidrigkeit geahndet.

Probleme bekommt man auch, wenn man bei winterlichen Verhältnissen an einem Unfall beteiligt ist und keine Winterreifen auf seinem PKW aufgezogen hat. Es könnte dadurch passieren, dass die Versicherung Kostenanteile auf den PKW Fahrer übergibt, da dieser nicht die gesetzlich vorgeschriebenen Reifen auf seinem PKW aufgezogen hatte und dadurch eine Teilschuld an dem Unfall zugesprochen bekommt.

 

Comments

No comments so far.

(comments are closed)

 
© 2012 Hubraum